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Zurückweisungsbeschluss ist rechtswidrig

Bürgermeisterin muss widersprechen - Rechtsauffassung wurde bestätigt

Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage widerspricht Bürgermeisterin Disser dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.05.2009 unter Bezugnahme auf § 63, Abs. 1, Satz 1, HGO. Hier sagt die Hessische Gemeindeordnung sehr deutlich, dass der Bürgermeister einem Beschluss zu widersprechen hat, der geltendes Recht verletzt.

„Dem Beschluss der Mehrheitsfraktionen fehlt eindeutig die Begründung für die Zurückweisung des Haushaltsplanentwurf für 2009, wie im § 97 HGO gefordert", erklärt Bürgermeisterin Disser. Es reicht keinesfalls aus, zu beschließen, „Die Gemeindevertretung weist den vom Gemeindevorstand vorgelegten Haushalt zurück. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Details zu den im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu definierenden Positionen der Gemeindevertretung schriftlich aufzugeben."

Diese Auffassung vertrat der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) bereits in einem Schreiben vom 05.03.2009. Ein Schreiben, dass den Gemeindevertretern vorliegt und in dem es heißt: „Nach der gültigen Rechtsprechung ist die Gemeindevertretung zwar grundsätzlich berechtigt, den vom Gemeindevorstand vorgelegten Entwurf an diesen zur Überarbeitung zurückzuverweisen. Jedoch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „eine bloße Zurückweisung des Entwurfs an den Gemeindevorstand ohne Vorgabe der gewünschten Änderungen wegen des Pflichtsatzungscharakters der Haushaltssatzung nicht zulässig ist".

Das seitens der CDU der Antrag auf Zurückweisung, trotz der vorliegenden Informationen, in der Form gestellt wurde, ist eigentlich unbegreiflich. Die CDU hat damit wissentlich einen rechtswidrigen Beschluss und damit den Widerspruch der Bürgermeisterin ebenso wie auch die Ersatzvornahme durch die Kommunalaufsicht provoziert.

Über das Warum können hier nur Vermutungen angestellt werden, was die Verwaltungschefin an dieser Stelle nicht tun will.

„Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf entspricht in allen Punkten und vollständig dem Kommunalen Haushaltsrecht", erklärt Bürgermeisterin Disser, „das Gemeindehaushaltsrecht verlangt insbesondere keine tieferen Aufgliederung."

Auch diese Rechtsauffassung der Verwaltungschefin wurde nach Prüfung vom HSGB bestätigt. Es gibt somit keinerlei Begründung für eine Zurückweisung des Haushaltsplanentwurfs.

Der Haushaltsplanentwurf entspricht jedoch nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, er entspricht gestalterisch dem Haushaltsplanentwurf für 2008 und richtet sich nach den Festlegungen der eigens eingerichteten interfraktionellen Arbeitsgruppe. Die im Jahr 2007 eingerichtete interfraktionelle Arbeitsgruppe hat den Gemeindevorstand bei der Umsetzung der doppischen Haushaltsführung unterstützt und begleitet.

Aus dieser Vorbereitungsarbeit hatte sich die FDP im Gemeindeparlament vollständig ausgeklinkt, was die Bürgermeisterin für sehr bedauerlich hält, denn, „wer sich nicht einbringt kann auch nichts ändern und, wer nicht anwesend ist, kann keine Antworten erhalten." Damit stellt Ruth Disser nochmal ausdrücklich fest, dass die FDP Fraktion auch nicht bei den sogenannten „Blätterterminen" im Dezember 2008 anwesend war. Diese Blättertermine fanden am 09.12.2008 und 11.12.2008 statt, Termine in denen der Haushaltsplanentwurf Punkt für Punkt gemeinsam durchgearbeitet wird, Fragen gestellt werden können, die die Bürgermeisterin mit Unterstützung der Verwaltung selbstverständlich und wie jedes Jahr beantwortet hat. Des Weiteren erhielten die Fraktionen mit Schreiben vom 27.01.2009 weitere schriftliche Antworten auf Fragen zum Haushaltsplanentwurf 2009.

„Ich habe alle Fragen beantwortet - Fragen die nicht gestellt werden, kann ich nicht beantworten", erklärt Disser zum Verlauf der Haushaltsberatungen, „ich habe die Kosten ermittelt, die durch die Änderungsanträge anfallen und bin der Gemeindevertretung im Verlauf der Beratungen sehr weit entgegengekommen."

Allerdings ist es nicht Aufgabe der Verwaltungsspitze Gegenfinanzierungsmöglichkeiten für Änderungsanträge der Mehrheitsfraktionen in Höhe von 3,4 Mio. Euro zu ermitteln. „Wer mehr Geld in einem Haushaltsjahr ausgeben will, muss sich klar darüber sein, dass weitere Kredite erforderlich sind, oder er muss deutlich sagen, auf welche Maßnahmen verzichtet werden sollen", so Ruth Disser, „hier machen es sich die Mehrheitsfraktionen zu einfach."

Im Übrigen soll durch das neue Haushaltsrecht (Doppik) verstärkt mit Zielen und Kennzahlen gearbeitet werden. Hier geht es um bewussten Ressourcenverbrauch, die Schaffung von Rücklagen (Abschreibungen, Renten usw.) und verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. Durch die Budgetierung soll mehr Flexibilität in der Haushaltsführung erreicht werden, so wie es in der freien Wirtschaft schon immer ist.

Für die politischen Gremien heißt das, dass die Zeile und Kennzahlen die politische Steuerungsmöglichkeit sind, nicht aber die Änderung einzelner kleinerer und größerer Haushaltspositionen.

Wie schon in den Beratungen weißt Ruth Disser daraufhin, dass durch Kürzungen im Bereich Telefonkosten, Energiebedarf und anderer Positionen kein Betrag von 3,4 Mio. Euro eingespart werden kann, um die Änderungsanträge der Mehrheitsfraktionen zu decken.

Die freie finanzielle Spitze des Gemeindebudgets ist, nach Abzug der festen Positionen, wie Kreis- und Schulumlage (5,2 Mio. Euro), Personalkosten (3,3 Mio. Euro), Abschreibungen (1,5 Mio. Euro), Gewerbesteuerumlage (1 Mio. Euro), Zuschüsse (Vereinszuschüsse, Badekarten usw. 1,6 Mio. Euro) und die bereits festlegten großen Brocken, wie Maßnahmen im Bereich Kanal (1,2 Mio. Euro), Fertigstellung des Mainflinger und Neubau des Zellhäuser Feuerwehrhauses (3,6 Mio. Euro), Erweiterungsbau Kath. Kindergarten (400.000 Euro), sehr gering und bietet keinen maßgeblichen Spielraum.

Bürgermeisterin Disser hofft dringend auf die Einsicht der Mehrheitsfraktionen, da die Einschränkungen, im Falle der Ersatzvornahme durch die Kommunalaufsicht, sicher nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und somit nicht im Sinne der politisch Verantwortlichen sein kann.